Die Gründung eines Vereins der am Landgericht Freiburg zugelassenen Rechtsanwälte geht ins ausgehende vorletzte Jahrhundert und zwar auf das Jahr 1892 zurück. Das zweite Kaiserreich war gegründet, die Reichsjustizgesetze verabschiedet, die Kodifizierung des reichseinheitlichen bürgerlichen Rechts stand unmittelbar bevor.